Unter dem Begriff Pflegehilfsmittel versteht man zum einen all jene Mittel, die einem die Pflege eines Pflegebedürftigen erleichtern. Unter die Kategorie Pflegehilfsmittel fallen aber auch all jene Mittel die zum Einsatz kommen, wenn Beschwerden des zu Pflegenden gemindert werden sollen. Solche Hilfsmittel werden auch immer dann eingesetzt, wenn es gilt eine bestehende Behinderung auszugleichen oder einer bevorstehenden Behinderung bestmöglich vorzubeugen.

Die Kostenübernahme von Pflegehilfsmittel:

Je nach Pflegestufe bzw. Pflegebedürftigkeit bekommt man eine finanzielle Unterstützung um die Kosten für die Pflegehilfsmittel besser decken zu können. Die Leistung der Krankenkasse oder anderen zuständigen Leistungsträgern hängt aber auch davon ab, ob man von einer privaten Person oder in einer stationären Einrichtung betreut wird.

Wird der Anspruchsberechtigte im häuslichen Umfeld gepflegt, so ist die finanzielle Unterstützung um einiges höher. Ob man in der häuslichen Pflege zusätzlich von einem professionellen Pflegedienst unterstützt wird, spielt bei der Kostenübernahme kaum eine Rolle.

Ist man nicht auf Grund einer Krankheit bzw. einer Behinderung auf Pflegehilfsmittel angewiesen, so werden je nach Bedarf die Kosten von der Pflegekasse übernommen. Hierfür braucht der Betroffene aber eine gültige ärztliche Verordnung für Pflegehilfsmittel. In vielen Fällen entscheidet der Kostenträger welche Marken und Produkte der Pflegehilfsmittel finanziell unterstützt werden. Möchte man lieber ein anderes Produkt bzw. eine andere Marke so sind die Kosten dann meist selbst zu begleichen.

Im Groben unterscheidet man Pflegehilfsmittel in zwei Gruppen:

a) die technischen Hilfsmittel:

In diesen Bereich fallen alle sogenannten lanlebigen Pflegehilfsmittel. In den meisten Fällen werden diese dem Bedürftigen nur für einen gewissen Zeitraum (für die gesamte Dauer der jeweiligen Pflege) leihweise überlassen. Zu dieser Kategorie gehören alle Pflegehilfsmittel, die einem die Pflege (in welcher Form auch immer) erleichtern. Ein gutes Beispiel dafür sind zum Beispiel Pflegebetten oder Pflegeliegestühle sowie Treppenlifte und das damit verbundene gesamte Zubehör (wie etwa spezielle Zurichtungen zum Bett, also Pflegebett Tische oder ähnliches). Auch alle Pflegehilfsmittel zur Körperpflege bzw. zur Hygiene des Bedürftigen fallen in die Kategorie technische Hilfsmittel.

b) die verbrauchbaren Pflegehilfsmittel:

Unter der Kategorie Pflegehilfsmittel zum Verbrauch versteht man zum Beispiel alle Krankenunterlagen und diverse Hygien- bzw. Schutzmittel.

In diesen Bereich fallen auch alle Produkte die man für eine sichere und vor allem keimfreie Pflege (wie zum Beispiel Desinfektionsmittel) benötigt. Somit zählen auch alle Produkte des Einmalgebrauchs (wie etwa Einmalhandschuhe) zu dieser Kategorie. Ein weiteres gutes Beispiel für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind spezielle saugende Bettschutzeinlagen zum einmaligen Gebrauch.

Auch diverse Schutzkleidung zum Einmalgebrauch fällt in diesen Bereich. Gemeint sind damit Produkte wie Schutzschürzen, Mundschutz, Fingerlinge usw.